Bei Notsituationen kann sich die betroffene Person oder Familie an den Vorstand wenden. Der Vorstand entscheidet mindestens im 3er Gremium, in welcher Form die Hilfestellung gewährt werden kann (Platz, Geld, Beratung). Jeder Fall ist unterschiedlich und bedarf unterschiedlicher Massnahmen.
Somit ist der Vorstand an kein spezielles Verfahren gebunden sondern
entscheidet von Fall zu Fall. Eine Anlaufstelle wo sich Angehörige oder auch ältere Mitglieder melden können, wenn z.B. bei Todesfall Motorräder, Ersatzteile oder anderes Töffmaterial aufgefunden wird, welches im geeigneten Rahmen weitergegeben bzw. verkauft werden möchte.

Kontaktiere den Vorstand.